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Durch das neue Steuerreformgesetz wurden Spenden an mildtätige Vereine steuerlich absetzbar!
Der Verein Lebenshilfe Bezirk Bruck/Mur hat diesen Spendenbegünstigungsbescheid erhalten. Dies ist auf der Homepage des BMF (
www.bmf.gv.at) ersichtlich.

 

Informationen für SpenderInnen:

> WIEVIEL ist absetzbar?

Für Privatpersonen:  Geldspenden bis zu 10 % der Vorjahreseinkünfte
Für Unternehmen:    Geld- und Sachspenden bis zu 10 % des Vorjahrsgewinnes


> WIE können private Spenden abgesetzt werden?

2009 können Privatpersonen ihre Spenden ab dem 01.01.2009 im Zuge ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben absetzen. Auf den Spendenbelegen müssen der Name der Organisation und des Spenders, sowie der Betrag aufscheinen und müssen auf Verlangen des Finanzamtes auch nachgewiesen werden.
Es gilt die allgemeine 7-jährige Aufbewahrungsfrist.
Ab 2011 ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer des Spenders an die Organisation erforderlich. Die Organisation übermittelt dann alle Spenden elektronisch an die Finanzverwaltung. Das Finanzamt kann die Spenden automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen.

Unternehmen können ihre Spenden aus Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe absetzen!

ACHTUNG:
Mitgliedsbeiträge, die satzungsgemäß von ordentlichen Mitgliedern zu entrichten sind, sind nicht abzugsfähig, wohl aber Beiträge von fördernden Mitgliedern!

 

Wir möchten uns schon im Voraus  für alle eingegangenen Spenden auf unser u.a Konto recht herzlich bedanken!     

Raifeisenbank Leoben-Bruck
BLZ: 38460     Kto: 10.369.817